Detailbeschreibung

Wechselgeld

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Eine ausgeprägte Kultur des Hinsehens und die Wiedergutmachung entstandenen Schadens sind die zentralen Ideen dieses Projektes. Treten trotz aller Präventionsmaßnahmen der Schulen dennoch Vandalismusschäden auf, braucht es eine konsequente Grundhaltung des Hinschauens, der Aufklärung und der Schadensregulierung. Dies gelingt, wenn die Schüler*innen in einem ersten Schritt ihren Lebensraum aktiv mitgestaltet haben. Den Schüler*innen kann dann die Haltung bewusst gemacht werden, dass es kein Petzen ist, wenn sie zur Aufklärung eines Schadens beitragen, sondern  ein wichtiger Schritt zur Bewahrung des gemeinsamen Werkes – in materieller wie in sozialer Hinsicht. Zudem kommt es nicht zum unerwünschten „Broken-Windows-Effekt“. Bei der Schadensregulierung kann dann das Verursacherprinzip greifen – mit pädagogisch erwünschtem und ökonomisch positivem Effekt: Wenn Schüler*innen mutwillig etwas beschädigt oder zerstört haben, werden sie zur Reparatur oder mindestens zur Regulierung beziehungsweise Wiedergutmachung herangezogen.
Mit dieser konsequenten und allen Schüler*innen bekannten Verfahrensweise, können Gelder, die der Schulträger für Schäden bereitstellen müsste, zum Teil in erheblichem Umfang eingespart und in pädagogisch sinnvolle Maßnahmen „umgeleitet“ werden. So kann das „Wechselgeld“ entstehen, von dem alle in der Schulgemeinde profitieren können!

Eine gute Möglichkeit, das Thema für alle in der Schulgemeinschaft sichtbar und gegenwärtig zu machen, ist eine elektronische Anzeigetafel (Counter): „101 Tage vandalismusfreie Schule!“. Diese könnte im Rahmen der Vandalismusprävention von technisch versierten Lehrer*innen und Schüler*innen selbst erbaut werden. Sind beispielsweise 100 Tage erreicht (bzw. bei hohem Aufkommen zunächst weniger Tage), gibt es eine tolle Aktion für die ganze Schule.

Vielleicht können Projekte oder die besondere Aktion für die ganze Schule – zumindest zum Teil – ja mit Geldern finanziert werden, die der Schulträger eingespart hat, weil immer weniger neue Schäden entstehen. Sprechen Sie Ihren Schulträger doch mit dieser Idee an.

Damit alle Schüler*innen wissen, worum es überhaupt geht, muss im Vorfeld dieses Verfahrens klar definiert werden, welche Handlungen unter den Begriff Vandalismus fallen. Sind auch Fremdnutzer in der Schule, muss gewährleistet sein, dass nicht die Schüler*innen für deren Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen werden. Hotspots können z. B. vom Hausmeister oder von Schülergruppen vor und nach dem Unterricht kontrolliert werden.

Möglich ist es auch, besondere Schwerpunkte zu setzen: Taucht ein bestimmter Schaden immer wieder auf (z. B. Vermüllung der Flure, abgebrochene Kleiderhaken) kann auch ein besonderes Augenmerk auf einzelne Vorkommnisse gelegt werden.

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